Blog · Aufzüge

Der Spiegel in der Aufzugskabine: wozu er wirklich dient

Barrierefreiheit, Psychologie, Sicherheit und Materialien, erklärt von einem Aufzugstechniker

Von Uriepero Ramón, Aufzugstechniker ·

Fast alle haben den Spiegel im Lift schon benutzt, um vor einem Termin kurz die Frisur zu prüfen. Doch er hängt nicht nur aus ästhetischen Gründen dort: In vielen Kabinen erfüllt er eine Funktion, die eine europäische Norm verlangt. Hier erkläre ich aus der Praxis, wozu er dient, was die Normen in Europa und in der Schweiz sagen, welches Glas zulässig ist, in welcher Höhe und wann man besser darauf verzichtet.

Die kurze Antwort: fünf Funktionen

  • Barrierefreiheit: Eine Person im Rollstuhl sieht, was hinter ihr ist, wenn sie rückwärts aus der Kabine fährt.
  • Raumwirkung: Die Kabine wirkt grösser und weniger eng.
  • «Beschäftigte» Zeit: Der Blick in den Spiegel lenkt ab, Warten und Fahrt wirken kürzer.
  • Sicherheit und Übersicht: Sie sehen, wer einsteigt und wer hinter Ihnen steht, ohne sich umzudrehen.
  • Licht: Der Spiegel verteilt das Licht und die Kabine wirkt heller, er kann aber auch blenden.

Nur die erste Funktion verlangt eine Norm ausdrücklich. Die anderen sind Gestaltungseffekte.

Barrierefreiheit: die Funktion, die EN 81-70 verlangt

Die europäische Norm für barrierefreie Aufzüge, EN 81-70:2021+A1:2022, unterscheidet fünf Kabinentypen. In den kleineren kann eine Person im Rollstuhl nicht wenden und muss rückwärts hinausfahren:

  • Typ 1: 1000 × 1300 mm, 450 kg. Nur für bestehende Gebäude, in denen keine grössere Kabine Platz hat.
  • Typ 2: 1100 × 1400 mm, 630 kg. Das Minimum für Neubauten.
  • Typ 3: 1100 × 2100 mm, 1000 kg. Tiefe Kabine, zum Beispiel für Bahnhöfe.

Für diese drei Typen verlangt Ziffer 5.3.2.3 eine Einrichtung, mit der Fahrgäste beim Rückwärtsfahren Hindernisse hinter sich erkennen können. Die Norm sagt nicht «Spiegel», sondern «Einrichtung». In der Praxis ist der Spiegel die übliche Lösung, weil er keinen Strom braucht. Die Typen 4 und 5 sind gross genug, um den Rollstuhl in der Kabine zu wenden, deshalb verlangt die Norm diese Einrichtung dort nicht.

Anhang D derselben Norm ist informativ, also eine Empfehlung und keine Anforderung. Er empfiehlt matte Wände, um Spiegelungen, optische Verwirrung und Blendung zu vermeiden. Ist eine Wand weitgehend verspiegelt, sollte das Glas dekoriert sein oder die Spiegelunterkante mindestens 300 mm über dem Boden liegen.

Schema: Kabinenspiegel für das Rückwärtsfahren mit dem RollstuhlGrundriss einer Kabine mit dem Spiegel an der Wand gegenüber der Tür und Ansicht mit den Richtwerten für die Spiegelunterkante. Grundriss Spiegel Tür rückwärts hinaus Ansicht Rückwand Kabinenboden Spiegel Handlauf900 mm ≥ 300 mmEN 81-70 700 mm(CH)

Schweiz und Europäische Union

In der EU ist die EN 81-70 eine unter der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU harmonisierte Norm. In der Schweiz gilt sie als SN EN 81-70, und die Aufzugsverordnung (AufzV, SR 930.112) regelt die Sicherheit neuer Anlagen.

Für das hindernisfreie Bauen ist in der Schweiz die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» massgebend. Für die technischen Anforderungen an den Aufzug verweist sie auf die SN EN 81-70. Zudem verlangt sie in Ziffer 4.1.1, dass Blendungen, Spiegelungen und Reflexe die Orientierung nicht beeinträchtigen.

Die Fachstelle Hindernisfreie Architektur konkretisiert den Spiegel in ihrem Merkblatt 020 (2017). Sie platziert ihn an der Wand gegenüber der Tür, weil das das Rückwärtsfahren mit dem Rollstuhl erleichtert, und empfiehlt aus praktischen Gründen eine Unterkante von 0,70 m über Boden. Wenn Sie in der Schweiz arbeiten, nehmen Sie die 0,70 m als Referenz und klären Sie sie mit dem Projekt ab.

Raumwirkung und Platzangst

Ein Spiegel an der Rückwand verdoppelt optisch die Tiefe der Kabine. Darum heisst es, er verringere das Gefühl der Enge und helfe Menschen mit Platzangst.

Ich habe jedoch keine kontrollierte Studie gefunden, die die Wirkung des Kabinenspiegels auf Angst oder Klaustrophobie misst. Betrachten Sie es als plausiblen Effekt, nicht als belegte Tatsache. Was die EN 81-70 im selben Anhang D festhält, ist, dass der psychologische Faktor zählt: Transparente Wände können die Panik eingeschlossener Personen verringern, aber die Höhenangst verstärken.

Die Geschichte mit den Beschwerden übers Warten: was die Quellen sagen

Sicher haben Sie gehört, dass «Spiegel in Aufzüge kamen, weil sich die Leute beschwerten, die Lifte seien zu langsam». Die Geschichte hat einen wahren Kern, aber die populäre Version verändert ihn.

Die meistzitierte Quelle ist der Artikel «The Psychology of Waiting Lines» von David Maister (1985), der einen Fall von Sasser, Olsen und Wyckoff (1979) wiedergibt. Eine Hotelgruppe erhielt Beschwerden über die Wartezeit bei den Aufzügen. Vorgeschlagen wurde, Spiegel dort anzubringen, wo die Gäste auf den Lift warteten, also in der Halle und nicht in der Kabine. Die Beschwerden gingen stark zurück, obwohl die tatsächliche Wartezeit gleich blieb. Maister zeigt damit, dass beschäftigte Zeit kürzer wirkt als leere.

Achtung: Es ist ein Fall aus einem Managementbuch, kein Experiment mit Messungen, und es geht um Spiegel auf dem Stockwerk. Dass die Spiegel in der Kabine aus diesem Grund entstanden sind, ist eine Anekdote ohne verlässliche Quelle.

Sicherheit, Übersicht und Licht

Der Spiegel zeigt Ihnen, wer einsteigt und wer hinter Ihnen steht, ohne dass Sie sich umdrehen müssen. In der Sozialpsychologie gibt es zudem einen bekannten Effekt: Das eigene Spiegelbild erhöht die Selbstaufmerksamkeit. In einer Feldstudie von 1979 stellten Beaman und Kollegen fest, dass ein Spiegel hinter der Süssigkeitenschale seltener dazu führte, dass Kinder mehr nahmen als erlaubt. Dass dies Vandalismus im Lift verringert, ist plausibel, wurde aber nie gemessen.

Ähnlich beim Licht. Die EN 81-20 verlangt mindestens 100 Lux Kabinenbeleuchtung und eine Notbeleuchtung von 5 Lux während einer Stunde. Der Spiegel verteilt dieses Licht und die Kabine wirkt heller. Mit direkten Spots kann er aber blenden oder Reflexe auf Tableau und Anzeigen erzeugen, genau das, was die SIA 500 vermeiden will. Die Fachstelle empfiehlt bei reflektierenden Oberflächen grossflächige Diffusoren mit guter Lichtverteilung.

Materialien: welches Glas zulässig ist

Gemäss EN 81-20:2014 müssen ganz oder teilweise verglaste Fahrkorbwände aus Verbundsicherheitsglas (VSG) bestehen (Ziffer 5.4.3.2.3). Spiegel und Glasverkleidungen, die auf eine Fahrkorbwand montiert werden, sind die Ausnahme: Sie müssen nicht aus VSG sein, aber sicher brechen nach Anhang C der Pendelschlagnorm EN 12600, Typ B (bricht wie VSG, die Bruchstücke haften) oder Typ C (bricht wie ESG, in kleine Krümel). So fasst es die in den Quellen zitierte Technische Information der Glasbranche zusammen. Die genaue Ziffer dieser Ausnahme konnte ich im Normtext nicht bestätigen [VERIFICAR].

In der Praxis verwendet man VSG-Spiegel, ESG-Spiegel oder Spiegel mit rückseitiger Sicherheitsfolie, immer mit Nachweis. Ein gewöhnlicher Dekorspiegel ohne Prüfung genügt nicht: Bricht er, bleiben scharfe Kanten in der Kabine.

Denken Sie auch an zwei Anforderungen an die Kabine. Hat eine Glaswand ihre Unterkante weniger als 1,10 m über dem Boden, braucht sie einen Handlauf zwischen 0,90 und 1,10 m, unabhängig vom Glas befestigt. Und die Wandmaterialien müssen die Brandklasse C-s2,d1 nach EN 13501-1 erfüllen.

Alternativen ohne Glas:

  • Acrylspiegel (PMMA): leicht und schwer zu zerbrechen, aber kratzempfindlich und das Bild kann verzerren. Prüfen Sie im Datenblatt des Herstellers, ob er die für die Wand verlangte Brandklasse erfüllt [VERIFICAR für jedes Produkt].
  • Hochglanzpolierter Chromstahl: bricht nicht und hält Vandalismus stand. Das Bild ist weniger scharf und Fingerabdrücke sind sichtbar.

Für vandalismusgefährdete Aufzüge gibt es die Norm EN 81-71. Laut einem Fachartikel muss der Spiegel in deren Kategorie 2 aus VSG bestehen und bündig an der Wand befestigt sein, ohne vorzustehen [VERIFICAR in der Norm].

Höhe, Position und Montage

  • Position: an der Wand gegenüber der Tür, damit man vom Rollstuhl aus Tür und Vorplatz sieht. Bei Kabinen mit zwei gegenüberliegenden Zugängen gibt es keine Rückwand; dort ist mit dem Planer eine andere Lösung zu suchen.
  • Unterkante: mindestens 300 mm nach Anhang D der EN 81-70; 0,70 m als Schweizer Empfehlung.
  • Grösse: so, dass Sie sitzend die ganze Türöffnung sehen.
  • Handlauf: Verläuft er vor dem Spiegel, schützt er ihn vor Stössen von Wagen und Fussstützen.
  • Befestigung: ohne vorstehende Kanten, mit dem System, das der Spiegelhersteller vorgibt, und so, dass das Glas nicht aus den Halterungen rutschen kann.

Reinigung und Unterhalt

  • Mit Mikrofasertuch und mildem Glasreiniger reinigen. Keine Scheuermittel verwenden.
  • Nicht auf das Tableau sprühen und keine Flüssigkeit an die Spiegelkanten laufen lassen: Mit der Zeit greift sie die Silberschicht an und es entstehen schwarze Ränder.
  • Acryl nur mit Wasser und neutraler Seife. Alkohol und Lösungsmittel können Risse verursachen.
  • Chromstahl immer in Schliffrichtung reinigen.
  • Bei jeder Wartung Risse, lose Befestigungen, beschädigte Kanten und abgebaute Silberschicht prüfen. Ein gebrochener Spiegel mit scharfen Kanten ist eine Gefahr: Kabine ausser Betrieb nehmen, bis er ersetzt ist.

Wann ein Spiegel KEINE gute Idee ist

  • Bei viel Vandalismus: besser Chromstahl oder eine robuste Wand.
  • Warenaufzüge, Bettenaufzüge oder Bauaufzüge: Stösse von Wagen und Betten zerstören ihn. Wenn überhaupt, dann geschützt oder aus Stahl.
  • Gebäude für Menschen mit Demenz: Der britische Gesundheitsdienst NHS weist darauf hin, dass Spiegelungen verunsichern können, und rät, störende Spiegel abzudecken oder zu entfernen.
  • Mehrere verspiegelte Wände: Endlose Spiegelungen verwirren und erschweren es, die Tür zu finden, besonders für Menschen mit Sehbehinderung.

Häufige Fragen

Ist der Spiegel im Aufzug Pflicht?

Die EN 81-70 verlangt in Kabinen der Typen 1, 2 und 3 eine Einrichtung zur Sicht nach hinten, und der Spiegel ist die übliche Lösung. Ob der Aufzug barrierefrei sein muss, hängt von den Vorschriften für das Gebäude ab, in der Schweiz von der SIA 500 und dem kantonalen Recht. Dies ist ein allgemeiner Hinweis, keine Rechtsberatung.

Darf es eine Kamera statt eines Spiegels sein?

Die Norm spricht von «Einrichtung», nicht von Spiegel. Ob eine Kamera mit Bildschirm genügt, muss die Stelle beurteilen, die die Anlage prüft [VERIFICAR]. Der Spiegel hat den Vorteil, dass er keinen Strom braucht.

Genügt jeder Spiegel?

Nein. Er muss sicher brechen (EN 12600, Typ B oder C) oder aus Acryl bzw. Stahl sein, das die Brandklasse der Wand erfüllt.

Lässt der Spiegel die Kabine grösser wirken?

Optisch ja, weil er die Tiefe verdoppelt. Dass er Platzangst verringert, ist plausibel, aber ich habe keine Studie gefunden, die es misst.

Für Techniker: mehr aus der Praxis

Wenn Sie selbst an Aufzügen arbeiten oder einsteigen möchten: In der Academia Técnico Pro und in meinen Handbüchern für Aufzugstechniker teile ich, was ich auf Baustellen gelernt habe. Herstellerunabhängig, Schritt für Schritt.

Wenn Ihnen dieser Artikel geholfen hat, freue ich mich über Ihre Unterstützung.

Uriepero Ramón

Quellen

  1. European Lift Association (ELA) / LEIA, «Information Note EN 81-70:2021+A1:2022» (QTC-N2424), 2024. Fasst Ziffer 5.3.2.3, die Kabinentypen und Anhang D zusammen. www.leia.co.uk
  2. CEN, EN 81-70:2021+A1:2022, Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschliesslich Personen mit Behinderungen (Katalogeintrag). standards.iteh.ai
  3. CEN, EN 81-20:2014, Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen (Ziffer 5.4.3.2.3, Glas in Fahrkorbwänden), zusammengefasst in der Technischen Information «Verglasungen für Aufzugsanlagen», Flachglas MarkenKreis, Januar 2020. flachglas-markenkreis.de
  4. NBS, «New standards for lifts (EN 81-20 and EN 81-50)»: Kabinenbeleuchtung 100 Lux, Notbeleuchtung 5 Lux während 1 Stunde. www.thenbs.com
  5. Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur, Merkblatt 020 «Aufzugsanlagen», 2017: Spiegelposition und Unterkante 0,70 m. hindernisfreie-architektur.ch
  6. Fachstelle Hindernisfreie Architektur, «Aufzüge in öffentlich zugänglichen Bauten»: SIA 500, Ziffer 4.1.1, zu Spiegelungen und Blendung. hindernisfreie-architektur.ch
  7. Maister, D. H. (1985). «The Psychology of Waiting Lines». In Czepiel, Solomon und Surprenant (Hrsg.), The Service Encounter. Lexington Books. Zitiert das Hotelbeispiel von Sasser, Olsen und Wyckoff (1979), Management of Service Operations. www.columbia.edu
  8. Beaman, A. L., Klentz, B., Diener, E. und Svanum, S. (1979). «Self-awareness and transgression in children: Two field studies». Journal of Personality and Social Psychology, 37(10), 1835–1846. pubmed.ncbi.nlm.nih.gov
  9. NHS (Grossbritannien), «How to make your home dementia friendly»: Spiegelungen können verunsichern; störende Spiegel prüfen, abdecken oder entfernen. www.nhs.uk